Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat überwacht nach dem Gesellschaftsvertrag die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Zu seinen Aufgaben und Befugnissen gehören weiterhin:
- die Entscheidung über strategische, forschungspolitische und finanzielle Angelegenheiten der Gesellschaft,
- der Beschluss über die Grundsätze für eine Erfolgskontrolle der wissenschaftlich-technischen Arbeiten,
- die Weisungsbefugnis gegenüber Geschäftsführung und Wissenschaftlich-technischem Rat in wichtigen forschungspolitischen und wichtigen finanziellen Angelegenheiten,
- die Zustimmungspflicht bei einer Reihe von Rechtsgeschäften der Gesellschaft.
Mitglieder des Aufsichtsrates
- Vorsitzender: Ministerialdirigent Dr. Ralf Gebel Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Stellvertretende Vorsitzende: Friederike Kampschulte Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Kiel
- Ministerialrätin Heike Imhoff Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Ministerialrätin Dr. Zage Kaculevski Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Leitender Regierungsdirektor Klaus von Lepel Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg
- Steffen Weber Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
- Anna Teschner Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- Dr. Joachim Krohn Stellvertretender Vorsitzender, Freunde und Förderer von G K S S, H Z G und Hereon
- Prof. Dr.-Ing. Christina Berger Technische Universität Darmstadt
- O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Sabine Seidler TU Wien
- Dr. Birgit Hünicke Helmholtz-Zentrum Hereon
- Dr. Nico Scharnagl Helmholtz-Zentrum Hereon
- Dr. Carsten Lemmen Helmholtz-Zentrum Hereon